Bei der Eingabe von EK-Rechnungen ist es unter Umständen wünschenswert, den USt-Grundbetrag zu ändern. Das gilt insbesondere für den belgischen Markt. Sie können den USt-Grundbetrag künftig im Fenster USt-Beträge (Modul Integration Rechnungswesen, Fenster Einkaufsrechnungen, Schaltfläche USt-Beträge) ändern.