Rechnungsvorschläge zeigen an, welche Produkte, Kosten und Dienstleistungen Sie in Rechnung stellen können. Diese Rechnungsvorschläge werden generiert durch:
Kosten und Dienstleistungen können auf unterschiedliche Weise zu einem Rechnungsvorschlag führen:
In einem Rechnungsvorschlag können Sie ggf. den Verkaufspreis ändern. Auf einer endgültigen Rechnung können die Verkaufsdaten nicht mehr geändert werden. Sie müssen die Rechnungsvorschläge genehmigen, bevor Sie sie in Rechnung stellen können.
Von einem Rechnungsvorschlag können Sie unterschiedliche Rechnungsarten erstellen:
Rechnungsvorschläge genehmigen
Bevor Sie die endgültige Rechnung erstellen, müssen Sie die Rechnungsvorschläge, die in Rechnung gestellt werden dürfen, zunächst genehmigen. Bevor Sie die Rechnung ausdrucken, kann Ihr Kunde auch noch angeben, wie die Rechnung ausgedruckt werden soll, beispielsweise pro Kundenauftrag, Debitor oder Lieferschein.
Beachten Sie bitte: Das Fenster Rechnungsvorschläge kann neben normalen Rechnungsvorschlägen auch solche enthalten, die in einer Schlussrate verarbeitet werden müssen. Diese Rechnungsvorschläge dürfen nicht genehmigt werden. Sie werden automatisch gelöscht, wenn die Schlussrechnung vom Kundenauftrag aus erstellt wird. Um nur die normalen Rechnungsvorschläge im Fenster anzuzeigen, wählen Sie die Voreinstellung „Normale Fakturierung“ statt der „Standardauswahl“.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Isah Finance anwenden, muss in Isah die Zahlungsbedingung angegeben werden.