Die Intrastat-Meldung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung für den innereuropäischen Warenverkehr zwischen Belgien und den anderen EU-Mitgliedstaaten.
Waren, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten in das belgische Staatsgebiet eingeführt werden, werden „Eingänge“ genannt. Waren, die vom belgischen Staatsgebiet in andere EU-Mitgliedstaaten ausgeführt werden, werden „Versendungen“ genannt.
Ihr Unternehmen gilt als meldepflichtig, wenn der jährliche Betrag der Eingänge und/oder der jährliche Betrag der Versendungen den Schwellenwert für die Meldung übersteigt. Sie finden die Höhe der Schwellenwerte im Handbuch für die Intrastat-Meldung für Belgien auf der Website der Belgischen Nationalbank. Sie müssen selbst anhand der Meldeschwellen bestimmen, ob Ihr Unternehmen für den Import, Export oder beide meldepflichtig ist.
Wenn Ihr Unternehmen meldepflichtig ist, ermöglicht das Integrationsmodul Intrastat von Isah, für die monatliche Intrastat-Meldung automatisch die Daten von Isah zu sammeln. Danach können die Daten auf das OneGate-Portal von NBB für die gesetzlich vorgeschriebene Meldung hochgeladen werden. Mit Isah können Sie sowohl Standardmeldungen als auch erweiterte Meldungen ausführen. (Weitere Informationen finden Sie im Handbuch von NBB, der Nationalen Bank Belgien).