Ihr Unternehmen kann meldepflichtig sein für Import, Export oder beide. Isah erstellt für die Meldung eine XML-Datei, in der, falls zutreffend, beide Meldungen aufgenommen.
Möglicherweise stehen für einen bestimmten Zeitraum für den Import, Export oder beide keine Meldungsdaten zur Verfügung, obwohl in der Regel dazu schon eine Intrastat-Meldung erfolgt. In diesem Fall wird von Isah in der betreffenden Meldung in der XML-Datei der Vermerk eingetragen, dass die Meldung eine „Fehlanzeige“ ist. Auch wenn keine Warenbewegungen vorliegen sind Sie meldepflichtig und müssen Sie in dem Fall eine Fehlanzeige angeben.
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