Sie verwenden EK-Rechnungen endgültig verarbeiten, um die erfassten und genehmigten EK-Rechnungen zu buchen. Bei der endgültigen Verarbeitung einer EK-Rechnung werden verschiedene Aktionen ausgeführt:
die Nachkalkulation wird hinsichtlich der Käufe für einen Kunden- oder Fertigungsauftrag aktualisiert
die erforderlichen finanziellen Buchungen werden durchgeführt (Journalbuchungen, die Sie in Ihr FiBu-Programm übernehmen können)
von einem Fertigungsauftrag können Strukturpositionen fertig gemeldet werden
Wenn die Verarbeitung abgeschlossen ist, wird ein Fenster mit der Schaltfläche Logbuch angezeigt. Klicken Sie auf diese Schaltfläche für ergänzende Informationen zu EK-Rechnungen, die nicht verarbeitet werden konnten.
Beachten Sie bitte: Wenn Sie eine EK-Rechnung endgültig verarbeitet haben, können Sie diesen Vorgang nicht mehr rückgängig machen. Auf einer verarbeiteten EK-Rechnung können Sie keine Änderungen mehr anbringen. Nur auf der Registerkarte Memo können Sie noch Hinweise aufführen.
Bedingungen
Sie können eine EK-Rechnung nur endgültig verarbeiten, wenn das Feld Genehmigung auf der Registerkarte Allgemein der EK-Rechnung auf „Endgültig verarbeiten“ eingestellt ist. Sie können eine EK-Rechnung erst für die endgültige Verarbeitung genehmigen, wenn:
alle EK-Rechnungspositionen eingegeben und genehmigt wurden UND
Hier geben Sie an, welche EK-Rechnung oder EK-Rechnungen endgültig verarbeitet werden sollen. Nur die EK-Rechnungen, die für die endgültige Verarbeitung genehmigt wurden, werden gebucht.
Hier geben Sie an, ob das Buchungsdatum der Journalbuchungen von der EK-Rechnung (Feld Referenzdatum auf der Registerkarte Allgemein) übernommen werden soll. Wenn das nicht der Fall ist, geben Sie ein anderes Buchungsdatum ein. Das ist nur möglich, wenn Sie im Fenster Stammdaten auf der Registerkarte Einkauf das Feld Arbeitsweise vorläufig mit EK-Rechnungen auf „Offene Posten gutschreiben“ eingestellt haben.